Am Donnerstag, 23. Mai 2024 findet um 19.00 Uhr in der Rochuskapelle Schlierbach die Kirchgemeindeversammlung Büron-Schlierbach statt.
Traktanden
1. Begrüssung
2. Kenntnisnahme Jahresbericht und Finanzkennzahlen für das Jahr 2023
3. Genehmigung Jahresrechnung 2023
Antrag Kirchenrat:
Die Laufende Rechnung sowie die Bestandesrechnung sind zu genehmigen.
4. Genehmigung Ergebnisverwendung;
Antrag Kirchenrat
5. Neuwahl Urnenbüromitglieder für die Amtsperiode 2024-2028
6. Verschiedenes
Der Synodalverwalter der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern hat gemäss Bericht vom 20. September 2023 bei den Unterlagen des Vorjahres keine Mängel festgestellt (§75 Kirchgemeindegesetz).
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle römisch-katholischen Einwohnerinnen und Einwohner der Kirchgemeinde Büron-Schlierbach sowie Ausländerinnen und Ausländer, die das 18. Altersjahr vollendet haben. Dabei gilt es, dass der politische Wohnsitz 5 Tage vor der Kirchgemeindeversammlung geregelt sein muss.
Aktenauflage
Die Rechnung 2023 und die übrigen Akten liegen während 16 Tagen vor der Kirchgemeindeversammlung beim Kirchmeieramt, Gallus Steigerstrasse 17, Büron, zur Einsichtnahme auf. Gedruckte Exemplare mit detaillierten Angaben zur Rechnung 2023 können ab dem 6. Mai 2024 im Schriftenstand der Pfarrkirche und der Rochuskapelle oder auf dem Pfarramt bezogen werden.
Büron, im April 2024
Namens des Kirchenrates
Roland Bucher-Kaufmann, Kirchenratspräsident und Martina Troxler-Ruckstuhl, Aktuarin